Die Feuerbestattung ist in unserer Region die am weitesten verbreitete Bestattungsart und bildet die Voraussetzung für viele spezifische Bestattungsformen. Entgegen des häufig verbreiteten Glaubens wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert.
Die Kremation unterliegt den Bestimmungen des Thüringer Bestattungsgesetzes. Dieses bestimmt unter anderem die Notwendigkeit der Durchführung einer zweiten Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner und erlaubt die Kremierung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Außerdem fordert es eine zu Lebzeiten schriftlich abgegebene Erklärung des Verstorbenen oder eine Willensbekundung/Zustimmung des nächsten Angehörigen.
Unser Partner ist das im Jahr 2012 eröffnete Krematorium Südthüringen ZEGE GmbH am Parkfriedhof in Meiningen. In dem mit modernster Technik ausgestatteten Neubau haben die Angehörigen die Möglichkeit der Übergabe des Sarges an das Element Feuer beizuwohnen.
Im Vorfeld der Kremation kann selbstverständlich eine Verabschiedung am offenen Sarg oder eine Trauerfeier am Sarg durchgeführt werden. Weil der Akt der Feuerbestattung innerhalb weniger Stunden vollzogen ist, kann die Urne noch am selben Tag in einer Grabstätte beigesetzt werden. Die Wahl der Grabstätte obliegt Ihnen. Inzwischen hat man fast auf jedem Friedhof die Wahl zwischen einem Urnenreihengrab, Urnenwahlgrab oder der anonymen Grabstätte mit oder ohne Namensträger.
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