Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionellste Art in der Bestattungskultur, jedoch findet Sie in unserer Region eher selten Anwendung. Hierbei wird der Sarg im Beisein der Angehörigen der Erde übergeben. Das würdevolle Ritual den Sarg zum Grab zu tragen und einzulassen wird häufig durch Freunde und Bekannte, Mitglieder von Vereinen, Schulkameraden oder Arbeitskollegen des Verstorbenen übernommen, um diesem auf seinem letzten Weg die letzte Ehre zu erweisen.

Laut Thüringer Bestattungsgesetz darf eine Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt und innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Diese Beisetzungsfrist kann bei Bedarf durch einen Antrag bei dem zuständigen Gesundheitsamt verlängert werden, sofern keinerlei gesundheitliche Bedenken vorliegen.

Bei der Entscheidung für eine Grabstätte haben Sie meist die Möglichkeit, abhängig von der Friedhofssatzung der zuständigen Kommune, zwischen einem Reihengrab oder einem Doppelgrab zu wählen. Während in einem Reihengrab lediglich ein Sarg beigesetzt werden darf, ist in einem Doppelgrab das Beisetzen von zwei Särgen nebeneinander möglich. Manche Kommunen erlauben ebenfalls das Errichten eines Tiefgrabes mit der Möglichkeit zwei Erdbestattungen aufeinander folgend beizusetzen.